Wie gestaltet sich eine Rechtliche Betreuung

Betreuung ist keine Vormundschaft und keine Entmündigung, sondern eine Unterstützung auf Zeit.

Betreuer*innen unterstützen ihre Klient*innen in Entscheidungssituationen. Sie planen, organisieren und koordinieren komplexe Prozesse und müssen in Situationen großer Not auch sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte treffen. Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt daher umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychologie, Sozialpsychiatrie usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Professionalität ist die Grundlage für qualitativ abgesichertes Handeln in der betreuungsrechtsrechtlichen Praxis. Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer*innen

Ich habe mich maßgeblich nach dem Willen, den Wünschen und der Präferenzen meiner Klient*innen zu richten. Es sei denn, diese laufen seinem/ihrem Wohl zuwider.

Eine Rechtliche Betreuung wird immer über das Gericht eingerichtet. Oft geschieht diese Anregung auch über Angehörige, Nachbarschaft oder Behörden. Menschen, die eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten, können diese auch selbst beantragen. Bevor eine Rechtliche Betreuung eingerichtet wird, müssen die zuständigen Richter*innen den betroffenen Menschen anhören – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Der betroffene Mensch wird befragt, ob er mit mit einer Rechtlichen Betreuung einverstanden ist und wen er als Betreuer*in vorschlägt. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall übernimmt. Wenn der betroffene Mensch es wünscht, vermittelt die Behörde ein Kennenlernen zwischen Betreuer*in und Klient*in.

Gegen den freien Willen der Betroffenen darf grundsätzlich keine Betreuung eingerichtet werden. Anderes gilt nur, wenn ein freier Wille, zum Beispiel krankheitsbedingt, nicht mehr gebildet werden kann. Betreuungen müssen regelmäßig überprüft werden. Das dient der Klärung, ob die Voraussetzungen für die Betreuung bzw. für einzelne Aufgabenbereiche noch bestehen. Eine Betreuung kann jederzeit auf Antrag aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert werden. Klient*innen sollen in den gesamten Prozess eingebunden werden und können auch selbsttätig eine Aufhebung, eine Einschränkung oder einen Betreuerwechsel anregen. Betreuer*innen sind verpflichtet, dem Gericht jährlich über den Fortschritt einer Betreuung zu berichten sowie Veränderungen anzuzeigen, die zu einer Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung einer Betreuung führen können.

Auch, wenn eine Rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, kann der/die Betreute im Regelfall weiterhin eigenverantwortlich handeln. Eine Ausnahme bildet ein Einwilligungsvorbehalt. Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer*innen

Kreis Offenbach sucht Berufsbetreuer

Der Kreis Offenbach sucht engagierte Berufsbetreuer, die Menschen in rechtlichen Angelegenheiten unterstützen, wenn diese aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selbst dazu fähig sind. Landrat Oliver Quilling hat am Donnerstag gemeinsam mit Brigitte Lagemann und Victoria Sakho von der Betreuungsbehörde des Kreises das abwechslungsreiche Tätigkeitsfeld der Berufsbetreuung und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten auf einer Pressekonferenz im Kreishaus in Dietzenbach vorgestellt. Zwei erfahrene Berufsbetreuer gaben zudem Einblicke in ihren Arbeitsalltag und erläuterten die persönlichen und fachlichen Anforderungen, die diese wichtige Aufgabe mit sich bringt.

Ein Berufsbetreuer hilft Menschen, die aufgrund einer psychischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Sein Wirkungsfeld ist breit gefächert: Es reicht von der Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, beim Abschluss von Mietverträgen und der Vermögensverwaltung bis hin zur Einwilligung in ärztliche Behandlungen. „Berufsbetreuer übernehmen ein rechtliches Management auf Zeit und helfen den betroffenen Personen, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich weiterzuführen“, erklärte Landrat Oliver Quilling. „Diese Tätigkeit ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, denn sie sorgt dafür, dass auch die Schwächeren in unserer Gesellschaft in Würde und mit Unterstützung leben können.“

Die Arbeit erfordert sowohl fachliche als auch persönliche Qualifikationen. Idealerweise verfügen die Bewerberinnen und Bewerber über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, der Sozialen Arbeit oder einer ähnlichen Fachrichtung. Ebenso sind Grundkenntnisse im Betreuungsrecht sowie Einfühlungsvermögen, Organisationstalent und Entscheidungsfähigkeit in Krisensituationen entscheidend. „Aber auch Interessierte ohne akademische Qualifikation haben die Möglichkeit, sich durch den Erwerb der erforderlichen Sachkunde für diesen Beruf zu qualifizieren, sodass auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger diesen erfüllenden Beruf ausüben können“, betonte Brigitte Lagemann. Beim Kreis erhalten sie Beratung und Unterstützung. …

Auch Gabriele Klemenz ist seit vielen Jahren in dem Beruf unterwegs und liebt die Vielfalt ihrer Arbeit. „Kein Fall gleicht dem anderen. Jeder verläuft anders. Außerdem muss ich nicht nur rechtliche Fragen klären, sondern auch viel Einfühlungsvermögen und Geduld mitbringen“, betont die 58-Jährige aus Heusenstamm. „Die Menschen, die ich vertrete, haben oft niemanden mehr oder ihre Angehörigen leben zu weit weg. Ihnen zur Seite zu stehen und sie bei den Herausforderungen des Alltags zu begleiten, ist eine Aufgabe, die sowohl fordernd als auch unglaublich bereichernd ist.“ …

„Der Kreis hofft, dass sich viele kompetente und engagierte Menschen für diese wichtige soziale Aufgabe finden“, betonte Oliver Quilling abschließend. „Wir bieten den Berufsbetreuern nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit, sondern auch regelmäßigen Austausch und Unterstützung“.

Kreis Offenbach, 28.11.2024


Aufgabenbereiche der Rechtlichen Betreuung

Eine Rechtliche Betreuung wird immer über das Gericht für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Nur hierfür bin ich als Betreuerin zuständig. Ohne Einwilligungsvorbehalt handeln die Betreuten immer selbstverantwortlich – unabhängig davon, ob eine Betreuung in dem Aufgabenbereich besteht oder nicht.

Gesundheit

  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitations-Maßnahmen einleiten
  • Klinik-Behandlung begleiten

Vermögen

  • Renten, Sozialhilfe oder Ansprüche geltend machen
  • Unterhalts-Pflichten prüfen
  • Schulden-Regulierung einleiten
  • Erb-Angelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

Heim

  • Verträge prüfen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung wahren

Wohnung

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen und abschließen
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern

Behörden

  • Interessen vertreten
  • Aufenthalts-Rechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen

Was mache ich als Betreuerin nicht?

Da mir klare Kommunikation wichtig ist, zähle ich hier exemplarisch einige Tätigkeiten auf, die nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen:

  • Fahrdienste
  • Einkäufe
  • Pflege
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Klient*innen zwingen, Hilfe und Unterstützung anzunehmen
  • Gestaltung des Alltags
  • Lösen von Familienproblemen

Amtsgerichte

Von diesen Amtsgerichten bin ich gerichtlich für die Arbeit als Rechtliche Betreuerin bestellt:

Amtsgericht
Darmstadt
Mathildenplatz 12

Amtsgericht Frankfurt
Gerichtsstraße 2

Amtsgericht Hanau
Nußallee 17

Amtsgericht Langen
Zimmerstraße 29

Amtsgericht Offenbach
Kaiserstraße 16

Amtsgericht Seligenstadt
Giselastraße 1

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

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